Repres­sion in Russ­land: der Alltag der Netzaktivisten

Shutterstock/​Mila Larson

Jüngst brachte LibMod in Moskau Netz­ak­ti­vis­ten aus Russ­land und Deutsch­land zusam­men. Niko­laus von Twickel fasst zusam­men, wie die Oppo­si­tion all­täg­lich unter Inter­net­zen­sur und will­kür­li­chen Ankla­gen leidet. Ein alter Bekann­ter droht den Inter­net­re­bel­len sogar mit Mord.

Rus­si­sche Inter­net­nut­zer leben gefähr­lich. Während es relativ einfach ist, die wach­sende Zahl von Web­site­sper­ren zu über­lis­ten, greift der Kreml zu dra­ko­ni­schen Strafen, um gegen unbot­mä­ßige Inhalte vor­zu­ge­hen. Die rus­si­sche Justiz ver­folgt nicht nur Autoren, sondern auch ein­fa­che Nutzer für Reposts und Likes in sozia­len Netzwerken.

Nach Angaben der rus­si­schen Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Agora haben rus­si­sche Gerichte 2018 ins­ge­samt 384 Inter­net­nut­zer ver­ur­teilt – im Durch­schnitt alle acht Tage einen. 45 davon erhiel­ten Freiheitsstrafen. 

Portrait von Nikolaus von Twickel

Niko­laus von Twickel ist Redak­teur der Website „Russ­land ver­ste­hen“ im Zentrum Libe­rale Moderne.

Dafür reicht mit­un­ter eine Kurz­nach­richt. So wurde im Sep­tem­ber ein oppo­si­tio­nel­ler Blogger zu fünf Jahren Gefäng­nis  ver­ur­teilt, weil er in einem Tweet den Kindern von Poli­zis­ten Gewalt ange­droht hatte. Wla­dis­law Siniza, ein Blogger aus dem Mos­kauer Umland, hatte seine ver­häng­nis­volle Nach­richt Ende Juli ver­öf­fent­licht, als Sicher­heits­kräfte in der Haupt­stadt gewalt­sam gegen Demons­tran­ten vor­gin­gen, die die Zulas­sung oppo­si­tio­nel­ler Kan­di­da­ten für die Wahl zum Stadt­par­la­ment im Sep­tem­ber for­der­ten. Ein Mos­kauer Bezirks­ge­richt wertete den Tweet unter dem inzwi­schen gelösch­ten Twitter-Pseud­onym „@Max_Steklov“ als Aufruf zu Gewalt gegen Fami­li­en­an­ge­hö­rige von Polizei und Nationalgarde.

Neue Straf­pa­ra­gra­phen verabschiedet

Siniza wurde unter dem berüch­tig­ten Para­gra­fen 282 des rus­si­schen Straf­ge­setz­bu­ches ver­ur­teilt, wonach Aufrufe zu Gewalt auf­grund von Rasse, eth­ni­scher oder gesell­schaft­li­cher Zuge­hö­rig­keit mit bis zu sechs Jahren Gefäng­nis bestraft werden können. Die Richter argu­men­tier­ten, dass Sinizas Tweet sich gegen Poli­zis­ten und andere Sicher­heits­kräfte als „gesell­schaft­li­che Gruppe“ richtete.

Dass ein Tweet gefähr­lich werden kann, musste auch die Deut­sche Welle erfah­ren. Dem Aus­lands­sen­der war im Sommer von rus­si­schen Abge­ord­ne­ten vor­ge­wor­fen worden, zu Pro­tes­ten auf­zu­ru­fen und sich damit in die inneren Ange­le­gen­hei­ten des Landes ein­zu­mi­schen. Dabei hatte die rus­si­sche Redak­tion in einem Tweet ledig­lich die Losung der Orga­ni­sa­to­ren („Moskau, geh auf die Straße“) wie­der­ge­ge­ben. Zeit­wei­lig drohte dem Sender gar der Entzug der Akkre­di­tie­rung. Mitt­ler­weile sucht man aber das Gespräch.

Unter­des­sen hat Russ­land neue Para­gra­fen seinem Gesetz­buch über Ord­nungs­wid­rig­kei­ten hin­zu­ge­fügt. Artikel 20.3.1 sieht bis zu 15 Tage Arrest oder 20.000 Rubel (285 Euro) Bußgeld vor für Aufrufe zu Hass auf­grund von Geschlecht Rasse, Reli­gion etc. Artikel 13.15 sieht Bußgeld für das Ver­brei­ten von „Fake News“ vor, Artikel 20.1 für das Ver­brei­ten von „Respekt­lo­sig­keit“ gegen­über Regie­rung und Gesellschaft.

Viele Urteile gegen Oppositionelle

Ros­koms­vo­boda, die füh­rende Orga­ni­sa­tion des Landes für Inter­net­frei­heit befürch­tet, dass Buß­gel­der und Ver­ur­tei­lun­gen in Zukunft expo­nen­ti­ell zuneh­men werden. Einige der jüngs­ten Fälle hat die Orga­ni­sa­tion auf ihrer Website zusam­men­ge­stellt:

Im Juni bestä­tigte der Oberste Gerichts­hof Russ­lands ein Urteil gegen den Wol­go­gra­der Oppo­si­tio­nel­len Alexei Wolkow, indem er für schul­dig befun­den wurde, die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ideo­lo­gie zu reha­bi­li­tie­ren, weil er ein Foto der Monu­men­tal­sta­tue „Mutter Heimat ruft“ in seiner Hei­mat­stadt per Pho­to­shop ein grünes Gesicht ver­passt hatte. Die 85 Meter hohe Statue erin­nert im ehe­ma­li­gen Sta­lin­grad an den Sieg der sowje­ti­schen Streit­kräfte gegen die deut­sche Wehr­macht im Zweiten Weltkrieg.

Das Bild hatte er im Sommer 2017 ver­öf­fent­licht, wenige Wochen nachdem Oppo­si­ti­ons­füh­rer Alexei Nawalny, dessen Wol­go­gra­der Wahl­kampf­stab Wolkow damals leitete, von Kreml-Akti­vis­ten grüne Des­in­fek­ti­ons­lö­sung ins Gesicht gespritzt worden war. Kleiner Trost: Der Oberste Gerichts­hof hob die gegen Wolkow ver­hängte Geld­strafe von 200.000 Rubel (2.850 Euro) auf.

Eben­falls im Juni wurde in Sewas­to­pol auf der von der Ukraine völ­ker­rechts­wid­rig annek­tier­ten Krim der linke Akti­vist Walery Bols­ha­kow zu zwei­ein­halb Jahren Haft auf Bewäh­rung ver­ur­teilt, weil er im Inter­net dazu auf­ge­ru­fen hatte, das „Putin-Regime durch die Dik­ta­tur des Pro­le­ta­ri­ats“ zu erset­zen. Die Richter sahen darin einen Aufruf zum Extremismus.

Bereits seit langer Zeit ange­wen­det wird Para­graf 280 des Straf­ge­setz­bu­ches, der Aufrufe zu Extre­mis­mus unter Strafe stellt. Seit 2012 macht der Fall des natio­na­lis­ti­schen Polit­ak­ti­vis­ten Witold Filip­pow Schlag­zei­len, der unter diesem Para­gra­fen wegen eines Likes für ein Foto aus dem US-Film „Ame­ri­can History X“ ange­klagt wurde – auf dem Foto war ein Haken­kreuz zu sehen.

Nawalny, der derzeit bekann­teste Oppo­si­ti­ons­füh­rer, hat seine Pro­mi­nenz vor allem dem Inter­net zu ver­dan­ken. Sein Video über das höchst zwei­fel­hafte Immo­bi­li­en­ver­mö­gen von Pre­mier­mi­nis­ter Dmitry Med­we­dew ist auf Youtube seit März 2017 mehr als 32 Mil­lio­nen ange­klickt worden. Derzeit droht Nawal­nys Chef­er­mitt­ler Ivan Schd­anow ein Straf­ver­fah­ren, weil er sich weigert, den Video vom Netz zu nehmen.

Kadyrow droht mit Mord

Als wäre das alles nicht schon schlimm genug, meldete sich vorige Woche (am 5. Novem­ber) der tsche­tsche­ni­sche Gewalt­herr­scher Ramsan Kadyrow zu Wort. In einer auf Tsche­tsche­nisch gehal­te­nen Rede vor Regie­rungs­ver­tre­tern in Grosny erklärte er, dass Men­schen, die Klatsch, Lügen und Ver­leum­dung online ver­brei­ten, getötet werden müssten. „Wenn wir sie nicht stoppen, (indem wir sie) töten, ein­sper­ren und ein­schüch­tern, dann wird sie nichts stoppen. Wenn die ganze Welt in Flammen aufgeht und die Gesetze aller Länder gebro­chen werden, sollen wir dann wirk­lich jeman­den ver­scho­nen, der die Ehre ver­letzt? Ich schwöre beim Koran, dass wir das nicht tun werden!“

Kady­rows Worte wurden von auf­merk­sa­men BBC-Jour­na­lis­ten im tsche­tsche­ni­schen Fern­se­hen ent­deckt und ver­öf­fent­licht. Auf Kady­rows Drohung ange­spro­chen, behaup­tete Kreml­spre­cher Dmitri Peskow ledig­lich, dass er die Rede Kady­rows weder gehört noch gelesen habe und dass die BBC keine ver­trau­ens­wür­dige Quelle sei.

Kadyrow, der seit 2007 prak­tisch ohne Kon­trolle die zu Russ­land gehö­rende Kau­ka­sus­re­pu­blik mit dik­ta­to­ri­schen Mitteln beherrscht, wird von Men­schen­rechts­ak­ti­vis­ten beschul­digt, Kri­ti­ker und Oppo­si­tio­nelle rück­sichts­los zu ver­fol­gen und umzubringen.
Textende

Dieser Artikel ist im Rahmen des Pro­jekts „Deutsch-Rus­si­schen Gesprä­che zur digi­ta­len Zivil­ge­sell­schaft“ erschienen.

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