Die Angst des Kremls vor der Zivilgesellschaft

Als das erste Gesetz 2012 ein­ge­führt wurde, beschmier­ten Unbe­kannte das Mos­kauer Büro der Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Memo­rial mit „Aus­län­di­scher Agent – *Herz* USA“. (Foto: https://memohrc.org/)

Noch in diesem Jahr könnte die rus­si­sche Staats­duma mehrere Geset­zes­in­itia­ti­ven ver­ab­schie­den, mit denen die berüch­tig­ten „Agen­ten­ge­setze“ massiv ver­schärft würden. Unter dem Vorwand „aus­län­di­schen Ein­fluss“ zu bekämp­fen, zielen die Novel­len auf eine voll­stän­dige Kon­trolle unab­hän­gi­gen gesell­schaft­li­chen Enga­ge­ments. Dies wäre ein neuer mas­si­ver Angriff auf die Zivil­ge­sell­schaft, schreibt LibMod-Pro­gramm­di­rek­to­rin Maria San­ni­kova-Franck.

Der poli­ti­sche Hin­ter­grund für diese neue Welle von Ein­schüch­te­rung und Kon­trolle liegt auf der Hand. Im Sep­tem­ber 2021 stehen Par­la­ments­wah­len an. In Umfra­gen liegt die Regie­rungs­par­tei „Einiges Russ­land“ derzeit aber bei kaum 30 Prozent. Die Mas­sen­pro­teste in Belarus haben dem Kreml wieder deut­lich gemacht, wozu eine starke Zivil­ge­sell­schaft fähig ist. Auch in Russ­land kommt es immer wieder zu lokalen Pro­tes­ten. Nur wenige davon werden im Westen bekannt – die seit Monaten anhal­ten­den Demons­tra­tio­nen im fern­öst­li­chen Cha­ba­rowsk sind da eine Aus­nahme. Trotz hoher Hürden ist es oppo­si­tio­nel­len Gruppen ver­ein­zelt gelun­gen, „Einiges Russ­land“ bei Lokal­wah­len in die Schran­ken zu weisen.

Durch Wahl­fäl­schun­gen aus­ge­löste Mas­sen­pro­teste gegen auto­ri­täre Herr­scher sind spä­tes­tens seit der „oran­ge­nen Revo­lu­tion“ in der Ukraine 2004 ein Schre­ckens­sze­na­rio für den Kreml. Um solche Ent­wick­lung in Russ­land im Keim zu ersti­cken, geht der Kreml seitdem sys­te­ma­tisch gegen alle oppo­si­tio­nel­len Regun­gen in der rus­si­schen Zivil­ge­sell­schaft vor.

Zen­tra­les Element der jetzt geplan­ten Neue­run­gen ist die Ver­schär­fung der restrik­ti­ven und dis­kri­mi­nie­ren­den Rege­lun­gen gegen soge­nannte aus­län­di­sche Agenten. Außer­dem sind weitere Ein­schrän­kun­gen von öffent­li­chen Ver­samm­lun­gen und die Ver­stär­kung staat­li­cher Kon­trolle im Bereich Bildung und poli­ti­scher Auf­klä­rung geplant.

 „Aus­län­di­scher Agent“ als Synonym für Verräter

Der Status des „aus­län­di­schen Agenten“ wurde bereits 2012 als Reak­tion auf Mas­sen­de­mons­tra­tio­nen gegen Wahl­fäl­schun­gen und Putins Rück­kehr ins Prä­si­den­ten­amt durch eine Ände­rung der NGO-Gesetze ein­ge­führt. Der im Sta­li­nis­mus gebräuch­li­che Begriff ist in Russ­land ein­deu­tig negativ kon­no­tiert und wird als Synonym für „Spion“ bezie­hungs­weise „Ver­rä­ter“ verstanden.

Denn nach offi­zi­el­ler Dar­stel­lung sind  Pro­teste und Dissens kein Aus­druck staats­bür­ger­li­cher Unzu­frie­den­heit, sondern eine Folge von auch finan­zi­el­lem aus­län­di­schem Ein­fluss, der darauf abzielt, dem Land zu schaden.

Nach den der­zei­ti­gen Regeln können alle Nicht-Regie­rungs-Orga­ni­sa­tio­nen (NGOs) als „aus­län­di­sche Agenten“ klas­si­fi­ziert werden, die zum einen finan­zi­ell aus dem Ausland unter­stützt werden oder von dort Ver­mö­gens­werte erhal­ten und zudem „poli­tisch“ tätig sind.

Ver­schwom­mene und wider­sprüch­li­che Kriterien

Als aus­län­di­sche Unter­stüt­zung gelten Zuwen­dun­gen von anderen Staaten, inter­na­tio­na­len oder aus­län­di­schen Orga­ni­sa­tio­nen, aus­län­di­schen Staats­bür­gern, Staa­ten­lo­sen oder deren Bevoll­mäch­tig­ten. Aber auch Zuwen­dun­gen rus­si­scher Staats­bür­ger fallen dar­un­ter, wenn diese selbst Geld aus aus­län­di­schen Quellen bezogen haben oder als Mittler agieren.

Die Kri­te­rien für „poli­ti­sche Tätig­keit“ sind sehr ver­schwom­men und wider­sprüch­lich for­mu­liert. Prak­tisch jede Ein­fluss­nahme auf staat­li­che Politik, jede Bewer­tung des staat­li­chen Handels bis hin zur kom­mu­na­len Ebene lässt sich als „poli­ti­sche Tätig­keit“ ein­stu­fen. Zwar sollen Berei­che wie Wis­sen­schaft, Kultur, Gesund­heits­we­sen, soziale Für­sorge und Umwelt­schutz aus­ge­nom­men sein. Aber in der Praxis sind auch solche Tätig­kei­ten als „poli­tisch“ gewer­tet und die ent­spre­chen­den Orga­ni­sa­tio­nen zu „aus­län­di­schen Agenten“ erklärt worden.

Die so gebrand­mark­ten NGOs unter­lie­gen erwei­ter­ten Berichts­pflich­ten und können bei Ver­stö­ßen mit höheren Buß­gel­dern als andere NGOs belangt werden. Sie müssen zudem die Bezeich­nung „aus­län­di­scher Agent“ bei allen Ver­öf­fent­li­chun­gen und Unter­la­gen hinzufügen.

Die „Agen­ten­ge­setz­ge­bung“ steht wegen ihrer vagen For­mu­lie­run­gen und will­kür­li­chen Anwen­dung seit der Ein­füh­rung 2012 unter dau­er­haf­ter Kritik. Sie hatte ver­hee­rende Folgen für die rus­si­sche Zivilgesellschaft.

Mehr als 160 rus­si­sche NGOs wurden bisher als „aus­län­di­sche Agenten“ ein­ge­stuft. Dar­un­ter sind inter­na­tio­nal renom­mierte Men­schen­rechts- und Umwelt­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Memo­rial, das Sacha­row-Zentrum, die Baikal Envi­ron­men­tal Wave und die Wahl­be­ob­ach­tungs­or­ga­ni­sa­tion GOLOS. Betrof­fen sind auch wis­sen­schaft­li­che Ein­rich­tun­gen wie das Mei­nungs­for­schungs­in­sti­tut Lewada-Zentrum und NGOs, die sich in der AIDS-Prä­ven­tion oder Dia­be­tes-Hilfe enga­gie­ren. In der Folge haben sich die betrof­fe­nen Gruppen ent­we­der auf­ge­löst oder andere Orga­ni­sa­ti­ons­for­men gefun­den. Einige ver­zich­te­ten auf aus­län­di­sche Unter­stüt­zung und konnten ihre Strei­chung von der Liste errei­chen. Anfang Dezem­ber waren knapp 70 rus­si­sche NGOs auf der Liste der „aus­län­di­schen Agenten“ des rus­si­schen Justizministeriums.

NGOs, die ihre Arbeit als „aus­län­di­scher Agent“ fort­ge­setzt haben, sind als Wahl­be­ob­ach­ter, auch bei Refe­ren­den, aus­ge­schlos­sen und dürfen sich nicht an der Über­wa­chung des Straf­voll­zugs betei­li­gen. Sie dürfen keine Über­prü­fun­gen von Geset­zes­ent­wür­fen auf Kor­rup­ti­ons­an­fäl­lig­keit vor­neh­men und keine „sozial nütz­li­chen Dienste“ mehr anbie­ten. Letz­te­res schränkt ihren Zugang zu rus­si­schen Finanz­quel­len erheb­lich ein.

Zudem wurden „aus­län­di­sche Agenten“ immer wieder wegen des Vor­wurfs, Ver­öf­fent­li­chun­gen nicht aus­rei­chend gekenn­zeich­net zu haben, mit Strafen belegt. Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Memo­rial wurde des­we­gen im ver­gan­ge­nen Jahr in dut­zen­den Gerichts­ver­fah­ren zu Geld­bu­ßen in Höhe von meh­re­ren Mil­lio­nen Rubel verurteilt.

Auch Ein­zel­per­so­nen sollen künftig zu „Agenten“ erklärt werden

Nun soll die Bezeich­nung „aus­län­di­scher Agent“ auf Ein­zel­per­so­nen – unab­hän­gig von der Staats­bür­ger­schaft – und auf nicht regis­trierte Ver­ei­ni­gun­gen erwei­tert werden.

Die Pläne sehen vor, ein spe­zi­el­les Regis­ter für infor­melle Gruppen ein­zu­rich­ten, die mit Unter­stüt­zung aus dem Ausland „poli­ti­sche Tätig­kei­ten“ ausüben.

Noch ein­fa­cher soll die Klas­si­fi­zie­rung künftig für Ein­zel­per­so­nen sein. Über die finan­zi­elle Unter­stüt­zung und Über­tra­gung von Ver­mö­gens­wer­ten hinaus, soll bei Indi­vi­duen bereits die Inan­spruch­nahme von „orga­ni­sa­to­risch-metho­di­scher Hilfe“ aus dem Ausland aus­rei­chen, um als „aus­län­di­scher Agent“ gelis­tet zu werden. „Poli­ti­sche Akti­vi­tä­ten im Inter­esse von anderen Staaten, aus­län­di­schen Orga­ni­sa­tio­nen oder Staats­bür­gern“ sind als zweites Merkmal nicht einmal zwin­gend not­wen­dig. Es reicht das Sammeln von Infor­ma­tio­nen über rus­si­sche mili­tä­ri­sche Akti­vi­tä­ten, die dann von den aus­län­di­schen För­de­rern genutzt werden könnten, um die Sicher­heit der Rus­si­schen Föde­ra­tion beein­träch­ti­gen können. Das betrifft aus­drück­lich nur solche Infor­ma­tio­nen, deren Samm­lung nicht die Tat­be­stände „Lan­des­ver­rat“ bezie­hungs­weise „Spio­nage“ erfüllen.

Eine Aus­nahme soll es für akkre­di­tierte aus­län­di­sche Jour­na­lis­ten geben, aber nur „im Rahmen ihrer pro­fes­sio­nel­len Tätig­keit“, wie es vage heißt.

Auch für die neuen „Agenten“ sollen umfas­sende Berichts­pflich­ten gelten, wie bereits für so klas­si­fi­zierte NGOs. Als „Agenten“ ein­ge­stufte Ein­zel­per­so­nen sollen keinen Zugang zum öffent­li­chen Dienst und zu Staats­ge­heim­nis­sen haben.

Auch müssen sie bei allen Ver­öf­fent­li­chun­gen und im offi­zi­el­len Schrift­ver­kehr umfas­send auf ihren „Agen­ten­sta­tus“ hin­wei­sen. Zusätz­lich müssen alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­glie­der von als „aus­län­di­sche Agenten“ regis­trier­ten NGOs künftig auf ihre Zuge­hö­rig­keit zu einem „aus­län­di­schen Agenten“ in ihrer Kom­mu­ni­ka­tion nach außen hinweisen.

Für Medien soll die Pflicht gelten, bei der Erwäh­nung von „aus­län­di­schen Agenten“ – egal ob NGOs, Indi­vi­duen oder infor­melle Gruppen – auf deren „Agenten-Status“ hin­zu­wei­sen. Eine ähn­li­che Rege­lung gilt in Russ­land für extre­mis­ti­sche Organisationen.

Darüber hinaus gibt es Ände­rungs­vor­schläge für die Wahl­ge­setz­ge­bung: Kan­di­da­ten, die bereits als „aus­län­di­sche Agenten“ ein­ge­stuft wurden, müssen auch als solche kan­di­die­ren. Wer binnen zwei Jahren vor der Wahl für eine als „aus­län­di­scher Agent“ ein­ge­stufte Insti­tu­tion tätig gewesen ist, muss als „mit einem aus­län­di­schen Agenten ver­bun­de­ner Kan­di­dat“ kan­di­die­ren. Glei­ches gilt für die­je­ni­gen, die im selben Zeit­raum einer poli­ti­schen Tätig­keit nach­ge­gan­gen sind und von einem „aus­län­di­schen Agenten“ unter­stützt wurden.

Die Betrof­fe­nen müssen ihren „Agenten-Status“ überall angeben – in Wahl­wer­bung etwa auf Pla­ka­ten soll diese Bezeich­nung min­des­ten 15 Prozent der Gesamt­flä­che ausmachen.

NGOs müssen künf­tige Akti­vi­tä­ten anmelden

Für die bereits als „aus­län­di­sche Agenten“ ein­ge­tra­ge­nen NGOs sehen die Gesetz­ent­würfe vor, dass sie künftig das Jus­tiz­mi­nis­te­rium vorab über geplante Pro­gramme und Akti­vi­tä­ten unter­rich­ten müssen. Das Minis­te­rium kann die gemel­de­ten Akti­vi­tä­ten dann ver­bie­ten. Die Vor­aus­set­zun­gen für ein solches Verbot werden im Entwurf nicht fest­ge­legt; es gibt auch keine Mög­lich­keit es vor Gericht anzu­fech­ten. Hält sich die betrof­fene Orga­ni­sa­tion nicht daran, droht der Orga­ni­sa­tion die Schließung.

Die vor­ge­se­hene Nicht­an­fecht­bar­keit solcher Verbote zwingt Orga­ni­sa­tio­nen dazu, diese zu akzep­tie­ren, auch wenn sie klar rechts­wid­rig sind, oder ihre eigene Schlie­ßung zu riskieren.

Die Geset­zes­vor­ha­ben sehen auch vor, die Tätig­kei­ten „aus­län­di­scher Agenten“ weiter ein­zu­schrän­ken. So dürfen sie keine öffent­li­chen Ver­samm­lun­gen, Kund­ge­bun­gen und Demons­tra­tio­nen finan­zie­ren oder deren Orga­ni­sa­tion unterstützen.

„Agenten“ sollen keine Ver­an­stal­tun­gen mehr finan­zie­ren dürfen

Auch drohen weitere Beschrän­kun­gen der Ver­samm­lungs­frei­heit. Öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen sollen künftig nur über ein Bank­konto finan­ziert werden dürfen, dass den Behör­den gemel­det werden muss. Eine Finan­zie­rung mit Bargeld oder anony­men Spenden soll nicht mehr zuläs­sig sein. Aus­län­di­schen Orga­ni­sa­tio­nen, Aus­län­dern, und als aus­län­di­sche Agenten ein­ge­stuf­ten Orga­ni­sa­tio­nen ist die Finan­zie­rung solcher Ver­an­stal­tun­gen künftig verboten.

Ver­stärkte Kon­trolle im Bildungssektor

Schließ­lich beab­sich­tigt ein wei­te­res Geset­zes­vor­ha­ben neue Ein­schrän­kun­gen im Bil­dungs­sek­tor . Die vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen führen den neuen und sehr breiten Begriff der „auf­klä­re­ri­schen Tätig­keit“ für Bil­dungs­an­ge­bote außer­halb des offi­zi­el­len Bil­dungs­we­sens ein. Exper­ten befürch­ten, dass dadurch jeg­li­che Form der Wis­sens­ver­mitt­lung, und jede Ver­brei­tung von Infor­ma­tio­nen ver­stan­den werden können. Die Ände­rungs­vor­schläge stellen diese Akti­vi­tä­ten unter strenge staat­li­che Kon­trolle. Außer­dem  zielen sie darauf,  inter­na­tio­nale Koope­ra­tio­nen im Bil­dungs­be­reich geneh­mi­gungs­pflich­tig zu machen. Dadurch würde es für Bil­dungs­trä­ger künftig schwe­rer werden, solche Koope­ra­tio­nen einzugehen.

Diese Neu­reg­lun­gen sollen nach Ansicht der Initia­to­ren „eine unkon­trol­lierte Umset­zung einer breiten Palette von Pro­pa­gan­da­ak­ti­vi­tä­ten unter Schü­lern und Stu­den­tin­nen durch „anti­rus­si­sche Kräfte“ ver­hin­dern. Solche – auch aus dem Ausland unter­stützte – Akti­vi­tä­ten zielten darauf ab, „die Staats­po­li­tik Russ­lands zu dis­kre­di­tie­ren, Geschichte zu revi­die­ren und die ver­fas­sungs­mä­ßige Ordnung zu untergraben.“

Deutsch­land darf die neue Unfrei­heit nicht verdrängen

Mit diesen Geset­zes­in­itia­ti­ven setzt der Kreml seine Politik der Unter­drü­ckung und der gesell­schaft­li­chen Iso­la­tion von all jenen fort, die unab­hän­gig handeln und als poten­ti­elle Sam­mel­punkte für kri­ti­sche Infor­ma­tion, gesell­schaft­li­chen Protest und poli­ti­sche Oppo­si­tion aus­ge­macht werden. In ihrer Tätig­keit sieht er die Bedro­hung der eigenen Macht.

Sollten die neuen Rege­lun­gen ver­ab­schie­det werden, würden kri­ti­sche Stimmen aus Zivil­ge­sell­schaft und Medien weiter unter Druck gesetzt. Das ohnehin schon herr­schende straf­recht­li­che Risiko und die Stig­ma­ti­sie­rung jeder Art kri­ti­schen Enga­ge­ments würde weiter erhöht. Zensur und Kon­trolle würden auf den Bil­dungs­sek­tor aus­ge­dehnt. Die Luft für poli­ti­sche Oppo­si­tion auf regio­na­ler und kom­mu­na­ler Ebene, wo sich demo­kra­ti­sche Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­ker noch hier und da behaup­ten konnten, würde noch dünner.

Bereits mit der Ein­brin­gung der Geset­zes­in­itia­ti­ven wurde ein neu­er­li­ches Signal an staat­li­che Stellen im ganzen Land gesandt, dass „aus­län­di­sche Ein­flüsse“ das Land exis­ten­zi­ell gefähr­den und bekämpft werden müssen. Wer aber unab­hän­gig und unter Nutzung aller Res­sour­cen, die ihm die inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit zur Ver­fü­gung stellt, öffent­lich handeln will, dem wird bedeu­tet, dass er dafür einen hohen Preis zu zahlen haben könnte.

Für das deut­sche Russ­land­bild und unsere Russ­land­po­li­tik ist es ele­men­tar, die sich abzeich­nen­den neuen Dimen­sion der Unfrei­heit in Russ­land nicht zu ver­drän­gen. Die Debatte, wie damit umzu­ge­hen ist, muss drin­gend geführt werden.

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