Russ­land – Chronik der Repressionen

Foto: Valen­tin Yegor­s­hin /​ Imago /​ ITAR-TASS

Seit Januar 2021 über­zieht der Kreml Russ­land mit einer bei­spiel­lose Welle von Repres­sio­nen gegen die Oppo­si­tion, unab­hän­gige Medien und die Zivil­ge­sell­schaft. „Russ­land ver­ste­hen“ doku­men­tiert die wich­tigs­ten Ereig­nisse. Unsere Chronik wird laufend aktualisiert.

Das stärkste Druck­mit­tel ist das Gesetz für uner­wünschte aus­län­di­sche Orga­ni­sa­tio­nen. Das 2015 erlas­sene dra­ko­ni­sche Regel­werk ver­bie­tet betrof­fe­nen Orga­ni­sa­tio­nen fak­tisch jeg­li­che Tätig­keit in Russ­land. Rus­si­schen Staats­bür­gern, die dennoch mit ihnen zusam­men­ar­bei­ten, drohen im Wie­der­ho­lungs­fall bis zu sechs Jahre Haft. Damit eine aus­län­di­sche Orga­ni­sa­tion für „uner­wünscht“ erklärt wird, muss die Gene­ral­staats­an­walt­schaft ledig­lich fest­stel­len, dass sie die „ver­fas­sungs­mä­ßige Ordnung und die Sicher­heit Russ­lands“ bedroht. Warum das so ist, muss die Behörde nicht erklä­ren. Allein seit Juni 2021 ist die Liste der „uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tio­nen“ um 15 auf 49 angewachsen.

Wer vom Gesetz für „aus­län­di­sche Agenten“ erfasst wird, darf wei­ter­ar­bei­ten, muss aber seinen Agen­ten­sta­tus bei jeder ein­zel­nen Ver­öf­fent­li­chung, auch in sozia­len Medien, kennt­lich machen. Ursprüng­lich galt das Gesetz für Orga­ni­sa­tio­nen, die Geld aus dem Ausland für „poli­ti­sche Zwecke“ erhal­ten. Mitt­ler­weile werden aber Ein­zel­per­so­nen gebrand­markt, wenn sie bloß Inhalte eines „Agenten“ wei­ter­ver­brei­tet haben. Derzeit stehen 75 NGOs in der Liste des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums. Eine zweite Liste für Medien und Ein­zel­per­so­nen ist bis Jah­res­ende 2021 auf 111 ange­wach­sen. Für klei­nere Medien kann das ein Todes­stoß sein, weil Wer­be­kun­den absprin­gen. Eine dritte Liste für nicht regis­trierte Bür­ger­initia­ti­ven hat bislang sechs Ein­träge – die Wal­be­ob­ach­tungs­in­itia­tive „Golos“, das Portal „OWD Info“, sowie die Lesben- und Schwu­len­be­we­gun­gen „LGBT Set“, „Majak“, „Revers“ und „Wychod“.

Zu den Ende 2020 in Kraft getre­te­nen Geset­zes­ver­schär­fun­gen lesen Sie eine aktu­elle Analyse von Fabian Burk­hardt bei „Russ­land verstehen“. 

CHRONIK

30. Dezem­ber 2021 - Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt weitere acht Per­so­nen zu „aus­län­di­schen Agenten“: Dar­un­ter der bekannte Sati­ri­ker Viktor Schen­de­ro­witsch und die „Pussy-Riot“-Mit­glie­der Nadia Tolo­kon­ni­kowa und Nika Nikulshina

29. Dezem­ber - Das Mos­kauer Stadt­ge­richt erklärt das Memo­rial-Men­schen­rechts­zen­trum für aufgelöst. 

28. Dezem­ber - Das Oberste Gericht Russ­lands erklärt die Auf­lö­sung von Memo­rial Inter­na­tio­nal. Das Urteil löst inner­halb und außer­halb Russ­lands Empö­rung und Besorg­nis aus.

  • Die Stadt Moskau fordert die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion „Bür­ger­hilfe“, auf, binnen eines Monats ihre Büros zu räumen. Die von der pro­mi­nen­ten Memo­rial-Akti­vis­tin Swet­lana Gan­nusch­kina gelei­tete Orga­ni­sa­tion hilft vor allem Migran­ten und Geflüch­te­ten. 2015 wurde sie zum „aus­län­di­schen Agenten“ erklärt.
  • In den Städten Tomsk, Irkutsk, Arch­an­gelsk, Barnaul und Saratow werden in einer offen­bar kon­zer­tier­ten Aktion frühere Ver­tre­ter Nawal­nys fest­ge­nom­men. Ihnen drohen wegen der Orga­ni­sa­tion einer „extre­mis­ti­schen Gemein­schaft“ sieben bis zwölf Jahre Haft.

27. Dezem­ber – Der Jour­na­list Andrei Sach­a­row, der als Ko-Autor die Exis­tenz der Putin-Gelie­b­­ten Swet­lana Kri­wo­no­gich ent­hüllte, erklärt, dass er Russ­land ver­las­sen hat, weil er sich „bei­spiel­lo­ser Über­wa­chung“ aus­ge­setzt sah.

  • Ein Gericht in Petro­sa­wodsk ver­ur­teilt den His­to­ri­ker und ört­li­chen Memo­rial-Koor­di­na­tor Juri Dmit­ri­jew zu 15 Jahren Haft wegen Kin­der­pror­no­gra­fie. Dmit­ri­jew, der die Anschul­di­gun­gen zurück­weist, war bereits 2020 zu 13 Jahren wegen sexu­el­len Miss­brauchs ver­ur­teilt worden. Das aktu­elle Urteil ver­län­gert das Straf­maß um zwei Jahre.

25. Dezem­ber – Die Website von OWD-Info wird in Russ­land blo­ckiert und die Zen­sur­be­hörde Ros­kom­n­ad­sor ver­langt von den Sozia­len Netz­wer­ken, die Accounts der Orga­ni­sa­tion, die über Fest­nah­men bei Pro­tes­ten berich­tet, zu sperren.

24. Dezem­ber - Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt zwei weitere LGBT-Initia­ti­ven zu „aus­län­di­schen Agenten“: Die Gruppe „Revers“ aus dem süd­rus­si­schen Kras­no­dar sowie „Wychod“ aus St. Petersburg.

  • Ein Mos­kauer Gericht ver­ur­teilt Google und den Face­book-Mut­ter­kon­zern Meta zu ins­ge­samt 125 Mil­lio­nen US-Dollar Geld­stra­fen wegen nicht gelösch­ter Inhalte, die in Russ­land als illegal gelten. Es ist das erste Mal, dass ein rus­si­sches Gericht Strafen gegen US-Inter­net­kon­zerne auf Grund­lage des Fir­men­um­sat­zes verhängt.

23. Dezem­ber – Auf seiner jähr­li­chen Pres­se­kon­fe­renz ver­tei­digt Putin das Gesetz über „Aus­län­di­sche Agenten“ mit der Behaup­tung, Russ­lands Gegner würden seit Jahr­hun­der­ten sagen, dass das Land nicht besiegt sondern nur von innen zer­stört werden könne.

17. Dezem­ber – Die Lesben- und Schwu­len­be­we­gung „Majak“ wird zum „aus­län­di­schen Agenten“ erklärt. Die Bewe­gung hilft unter anderem Gewalt­op­fern und Aids­kran­ken im rus­si­schen fernen Osten. Auch gelis­tet wird die Orga­ni­sa­tion „Lilit“, die von Majak-Grün­de­rin Regina Dsug­ko­jewa gelei­tet wird.

14. Dezem­ber – Die Duma ver­ab­schie­det ein Gesetz, das den ohnehin schwa­chen rus­si­schen Föde­ra­lis­mus weiter abbaut. Künftig können Gou­ver­neure noch leich­ter vom Prä­si­den­ten abge­setzt werden, regio­nale Minis­ter müssen von Moskau bestä­tigt werden. Vor dem Obers­ten Gericht Russ­lands wird unter­des­sen die Anhö­rung über die Auf­lö­sung von „Memo­rial“ fort­ge­setzt – und auf den 28. Dezem­ber vertagt.

9. Dezem­ber – Bei der Sitzung des Kreml-Men­schen­rechts­ra­tes ver­tei­digt Putin das Agen­ten­ge­setz gegen Kritik.

3. Dezem­ber – Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt vier Jour­na­lis­tin­nen und Jour­na­lis­ten des zum US-Sender Radio Liberty gehö­ren­den Mul­ti­me­dia-Portals „Idelreal.org“ zu „aus­län­di­schen Agenten“. Das Portal steht bereits seit 2017 auf der Liste der Medien und natür­li­chen Per­so­nen mit Agen­ten­sta­tus, die nun die 100er-Marke über­schrei­tet. Zudem wird die NGO „Bürger.Armee.Recht“ gebrand­markt, die sich für die Rechte von Wehr­dienst­leis­ten­den einsetzt.

1. Dezem­ber – Russ­land beginnt, das Anony­mi­sie­rungs­netz­werk Tor zu blo­ckie­ren. Das Netz­werk reagiert mit Tipps, wie die Sperren zu umgehen sind.

25. Novem­ber – Das Oberste Gericht Russ­lands ver­han­delt über die Auf­lö­sung von „Memo­rial Inter­na­tio­nal“. Die Anhö­rung wird nach wenigen Stunden auf den 14. Dezem­ber vertagt.

12. Novem­ber- Der LGBT-Akti­vist und Begrün­der des Netz­wer­kes LGBT-Set Igor Kot­schet­kow wird zum „Agenten“ erklärt.

11. Novem­ber – Der Oberste Gerichts­hof infor­miert „Memo­rial“ darüber, dass die Gene­ral­staats­an­walt­schaft die Auf­lö­sung der Orga­ni­sa­tion bean­tragt hat. Zur Begrün­dung heißt es, dass Memo­rial mit dem Weg­las­sen der obli­ga­to­ri­schen Ken­zeich­nun­gen „sys­te­ma­tisch“ gegen die „Agenten“-Gesetzgebung“ ver­sto­ßen habe. Die NGO sieht darin eine poli­ti­sche Ent­schei­dung, Memo­rial zu ver­nich­ten – eine Orga­ni­sa­tion, die sich mit der Geschichte poli­ti­scher Ver­fol­gun­gen und dem Schutz der Men­schen­rechte befasst. 

10. Novem­ber – Ein Gericht in Ufa ver­hängt zwei Monate Unter­su­chungs­haft gegen Lilja Tscha­ny­schewa, Alexei Nawal­nys ehe­ma­lige Stabs­che­fin in Basch­kor­to­stan. Es ist das erste Mal, dass eine Nawalny-Mit­ar­bei­te­rin wegen des Extre­mis­ten-Para­gra­fen inhaf­tiert wird. Tscha­ny­sche­was Anwäl­tin erklärt, dass ihr Hinweis, dass ihre Man­dan­tin schwan­ger ist, vom Gericht igno­riert wurde.

8. Novem­ber – Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt die Homo­se­xu­el­len­be­we­gung LGBT Set zum „aus­län­di­schen Agenten“. Außer­dem werden der Nawalny-Anwalt Iwan Pawlow sowie vier seiner Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zu „Agenten“ gebrand­markt. Pawlow war im Sep­tem­ber nach Geor­gien geflo­hen, wenige Wochen nachdem seine Orga­ni­sa­tion „Team 29“ ihre Auf­lö­sung erklärte.

3. Novem­ber – Der Kor­re­spon­dent des nie­der­län­di­schen „Volks­krant“, Tom Vennink, wird wegen zwei kleiner Ord­nungs­wid­rig­kei­ten aus­ge­wie­sen. Bereits im August hatte die BBC-Kor­re­spon­den­tin Sarah Rains­ford Russ­land ver­las­sen müssen, im Mai wurde der pol­ni­sche TV-Kor­re­spon­dent Tomasz Jędruchów ausgewiesen.

29. Oktober – Der ein­fluss­rei­che KP-Poli­ti­ker Walerij Rasch­kin wird wegen „Wil­de­rei“ fest­ge­nom­men. Beob­ach­ter ver­mu­ten eine Maß­re­ge­lung gegen einen der schärfs­ten Kreml­kri­ti­ker inner­halb der Kom­mu­nis­ti­schen Partei, die seit den Wahlen im Sep­tem­ber immer wieder zu Pro­tes­ten auf­ge­ru­fen hatte.

15. Oktober – Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt die Portale „Repu­blic“ und „Rosbalt“ zu „aus­län­di­schen Agenten“. Pikant ist, dass „Rosbalt“ der Ehefrau des Putin-Ver­trau­ten und lang­jäh­ri­gen Chefs der Anti-Dro­gen­be­hörde Viktor Tscher­kes­sow gehört. Von Twitter wird das Portal deshalb als „rus­si­sches Staats­me­dium“ mar­kiert.

14. Oktober – Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion „Memo­rial“ wird während einer Vor­füh­rung des Holo­­do­­mor-Films „Mr. Jones“ von einer Gruppe Pro­tes­tie­ren­der üer­fal­len. Die her­bei­ge­ru­fene Polizei behan­delt „Memo­rial“ wie einen Schul­di­gen.

12. Oktober – Sergei Sujew, der Rektor der libe­ra­len Mos­kauer Hoch­schule für Sozial- und Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten, wird wegen angeb­li­cher Ver­wick­lung in einen Ver­un­treu­ungs­fall fest­ge­nom­men. Bereits am 29. Sep­tem­ber war der an der Hoch­schule leh­rende Sozio­loge Boris Kar­ga­litzky fest­ge­nom­men worden, weil er zu einem Protest der Kom­mu­nis­ti­schen Partei auf­ge­ru­fen hatte.

8. Oktober – Der Chef­re­dak­teur der „Nowaja Gaseta“, Dmitri Muratow, erhält zusam­men mit der phil­ip­pi­ni­schen Jour­na­lis­tin Maria Ressa den Frie­dens­no­bel­preis. Das rus­si­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rium zeigt sich unbe­ein­druckt und erklärt weitere neun Jour­na­lis­tin­nen und Jour­na­lis­ten zu „aus­län­di­schen Agenten“. Unter ihnen ist Andrei Sacha­row, der als Ko-Autor die Exis­tenz der Putin-Gelieb­ten Swet­lana Kri­wo­no­gich ent­hüllte. Eben­falls zu „Agenten“ erklärt werden das Recher­che­kol­lek­tiv Bel­ling­cat sowie die Portale Kavkaz-uzel („Kau­ka­si­scher Knoten“) und M.News.

1. Oktober – Rus­si­sche Medien ver­öf­fent­li­chen eine Direk­tive des Inlands­ge­heim­diens­tes FSB, wonach das Sammeln und Ver­brei­ten von Infor­ma­tio­nen über Kor­rup­tion, Moral oder Waf­fen­stärke der Streit­kräfte und anderer Sicher­heits­kräfte mit dem Status eines „aus­län­di­schem Agenten“ geahn­det wird. Es handlet sich um die Umset­zung eines Befehls vom 20. Juli.

30. Sep­tem­ber – Die Behör­den durch­su­chen die Mos­kauer Wohnung der Eltern von „Insider“-Chefredakteur Roman Dobro­cho­tow, der selber im Ausland ist. Seine Frau und seine Eltern werden zum Verhör abge­führt. Wie sich her­aus­stellt, wurde der Jour­na­list wegen „uner­laub­ten Grenz­über­tritts“ zur Fahn­dung aus­ge­schrie­ben. Bereits im Juli hatten die Behör­den „The Insider“ zum „Agenten“ erklärt und Dobro­cho­tows Wohnung durchsucht.

29. Sep­tem­ber - Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt mit einem Schlag 22 Per­so­nen und vier Orga­ni­sa­tio­nen zu „aus­län­di­schen Agenten“. Pro­mi­nen­teste Opfer sind der Pussy-Riot-Pro­du­zent Pjotr Wer­si­low sowie sein Online-Portal Media­zona, das sich auf Bericht­erstat­tung über Justiz und Straf­voll­zug spe­zia­li­siert. Media­zona-Chef­re­dak­teur Sergei Smirnow wird eben­falls zum „Agenten“ erklärt. Unter den anderen Ein­zel­per­so­nen sind min­des­tens 16 Mit­ar­bei­ter der Wahl­be­ob­ach­tungs-Bewe­gung „Golos“. Eben­falls zu „Agenten“ erklärt wird das Portal OWD-Info, das Gewalt und Fest­nah­men bei Demons­tra­tio­nen doku­men­tiert und Hilfe für Fest­ge­nom­mene anbie­tet, sowie das vom Goethe-Insti­tut kura­tierte Zentrum für deut­sche und euro­päi­sche Kultur in Nischni Nowgorod. 

28. Sep­tem­ber – Das Ermitt­lungs­ko­mi­tee eröff­net ein neues Straf­ver­fah­ren gegen Alexei Nawalny. Dem inhaf­ti­ger­ten Oppo­si­ti­ons­füh­rer drohen damit bis zu zehn Jahren Haft wegen „Grün­dung einer extre­mis­ti­schen Vereinigung“.

27. Sep­tem­ber – Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft lässt das euro­päi­sche Wahl­be­ob­ach­ter­netz­werk ENEMO zur „uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tion“ erklä­ren. Ver­mut­lich ein Schritt um das rus­si­sche Netz­werk „GOLOS“ zu treffen, welches Mit­glied bei ENEMO ist.

24. Sep­tem­ber – Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft lässt die Sci­en­to­logy-Bewe­gung zur uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tion erklären.

20. Sep­tem­ber – Die Putin-Partei „Einiges Russ­land“ rekla­miert den Wahl­sieg mit einer Zwei­drit­tel­mehr­heit in der Staats­duma. Unab­hän­gige Wahl­be­ob­ach­ter kri­ti­sie­ren die drei­tä­gige Abstim­mung als stark mani­pu­liert und legen eine lange Liste von Ver­stö­ßen vor.

19. Sep­tem­ber - Dritter und letzter Tag der Duma­wah­len: Auf Druck der Zen­sur­be­hörde sperrt Google zwei YouTube Videos zu Nawal­nys „smart voting“-Kampagne sowie zwei Doku­mente mit Kan­di­da­ten­lis­ten auf seinem Cloud­ser­ver Google Docs. Es ist das erste Mal, dass der US-Inter­net­kon­zern auf poli­ti­schen Druck Videos in ganz Russ­land sperrt. Nach­mit­tags wird die Site der unab­hän­gi­gen Zeitung „Nowaja Gaseta“ von einem mas­si­ven DDoS-Angriff bis zum nächs­ten Tag lahm­ge­legt.

17. Sep­tem­ber – Erster Tag der Duma-Wahlen: Google und Apple löschen auf Druck des Kremls Alexej Nawal­nys „smart voting“ App aus ihrem Programmen.

7. Sep­tem­ber – Der Straf­ver­tei­di­ger Iwan Pawlow erklärt, dass er Russ­land ver­las­sen hat, weil ihm seine Arbeit unmög­lich gemacht wurde. Seine Orga­ni­sa­tion „Team 29“ hatte am 18. Juli ihre Auf­lö­sung erklärt.

20. August – Am ersten Jah­res­tag der Ver­gif­tung Alexei Nawal­nys und kurz nach Ende des Abschieds­be­su­ches von Angela Merkel im Kreml wird Doschd TV, der letzte unab­hän­gige Fern­seh­sen­der des Landes, zum aus­län­di­schen Agenten erklärt. Eben­falls auf die Liste kommen das Portal istories.media sowie sieben Jour­na­lis­tin­nen und Journalisten.

18. August – Die Wahl­be­ob­ach­tungs-Initia­tive  „Golos“ wird als erste nicht­re­gis­trierte Bür­ger­be­we­gung zum „aus­län­di­schen Agenten“ erklärt. Als Orga­ni­sa­tion war Golos bereits 2013 zum „Agenten“ erklärt worden. Die unab­hän­gi­gen Wahl­be­ob­ach­ter hatten dar­auf­hin ihre Auf­lö­sung erklärt und ohne Regis­trie­rung weitergearbeitet.

13. August – Die BBC bestä­tigt, dass ihre Kor­re­spon­den­tin Sarah Rains­ford Russ­land ver­las­sen muss. Zur Recht­fer­ti­gung erklärt das Außen­mi­nis­te­rium in Moskau, London habe rus­si­schen Jour­na­lis­ten Visen ver­wei­gert. Es ist das erste Mal seit zehn Jahren, dass Moskau einen west­li­cher Kor­repon­dent aus poli­ti­schen Gründen rausschmeißt.

  • Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft kündigt an, die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion „Inter­na­tio­nal Part­ner­ship for Human Rights“ zur „uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tion zu erklä­ren. Die bel­gi­sche Orga­ni­sa­tion, die vor allem in Zen­tral­asien aktiv ist, wird die 42. auf der Liste des Justizministeriums.

5. August – Die Online-Portale Openmedia.io und „MBKh Media“ erklä­ren ihre Schlie­ßung, um ihre Mit­ar­bei­ter zu schüt­zen. Am Vortag waren ihre Sites von der Zen­sur­be­hörde ohne Angaben von Gründen gesperrt worden. Beide Portale sind Pro­jekte von Michael Cho­dor­kow­ski. Eben­falls gesperrt wurden die Site von Cho­dor­kow­skis Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion „Otkrytka“ sowie des von ihm initi­ier­ten Jour­na­lis­ten­prei­ses „Pro­fes­sia: Jour­na­list“. Die rus­si­schen Behör­den hatten seine – mitt­ler­weile auf­ge­löste – bri­ti­sche Orga­ni­sa­tion „Open Russia“ bereits 2017 für „uner­wünscht“ erklärt.

4. August – Die Orga­ni­sa­tion für Sicher­heit und Zusam­men­ar­beit in Europa (OSZE) teilt mit, dass sie keine Beob­ach­ter zu den bevor­ste­hen­den Duma-Wahlen senden wird, weil Russ­land statt den benö­tig­ten 500 nur eine Mission mit 50 Mit­glie­dern zulas­sen wollte. Die für Mitte Sep­tem­ber geplante Par­la­ments­wahl wird somit weit­ge­hend ohne demo­kra­ti­sche Beob­ach­tung stattfinden.

3. August – Ein Mos­kauer Gericht ver­ur­teil die Nawalny-Ver­traute Ljubow Sobol wegen „Ver­sto­ßes gegen Corona-Auf­la­gen“ zu 1,5 Jahren Frei­heits­be­schrän­kung – sie darf Nachts ihr Haus nicht ver­las­sen und nicht außer­halb des Gebiets Moskau reisen. Das Urteil erging soge­nann­ten Hygie­never­fah­ren, das seit 23. Januar läuft. Sobol hatte bereits am 14. Juni auf eine Kan­di­da­tur bei der Duma­wahl verzichtet.

29. Juli – Der Chef­re­dak­teur von „Proekt.Media“, Roman Badanin, erklärt, dass er Russ­land ver­las­sen hat und seine Inves­­ti­­ga­­tiv-Website aus dem Ausland weiter betrei­ben wird. „Proekt“ war am 15. Juli für „uner­wünscht“ erklärt worden.

28. Juli – Poli­zis­ten durch­su­chen die Mos­kauer Wohnung von „Insider“-Chefredakteur Roman Dobro­cho­tow und kon­fis­zie­ren Com­pu­ter sowie seinen Rei­se­pass. Dobro­cho­tow kann vorerst das Land nicht ver­las­sen. Seine Inves­­ti­­ga­­tiv-Site „The Insider“ war am 23. Juli zum „aus­län­di­schen Agenten“ erklärt worden.

26. Juli – Die Zen­sur­be­hörde Ros­kom­d­ad­zor sperrt die Website von Alexei Nawalny, sowie dut­zende mit ihm ver­bun­dene Sites. Navalny.com hatte in der Ver­gan­gen­heit auf­se­hen­er­re­gende Inves­ti­ga­tio­nen über kor­rupte Poli­ti­ker ver­öf­fent­licht. Am glei­chen Tag wird bekannt, dass die Seiten des Zen­trums Libe­rale Moderne und des Deutsch-Rus­si­schen Aus­tauschs in Russ­land gesperrt wurden.

23. Juli – Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt das Inves­ti­ga­tiv-Portal „The Insider“ sowie fünf Jour­na­lis­tin­nen und Jour­na­lis­ten zu „aus­län­di­schen Agenten“.

20. Juli – Der Inlands­ge­heim­dienst FSB ver­öf­fent­licht eine Liste der Themen, für deren „Sammeln“ Ein­zel­per­so­nen zu „Aus­län­di­schen Agenten“ erklärt werden können. Es handelt sich um eine Ergän­zung des Geset­zes vom 30 Dezem­ber 2020, das den Agen­ten­sta­tus von Orga­ni­sa­tio­nen auf Ein­zel­per­so­nen ausweitet.

18. Juli – Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion „Team 29“ erklärt ihre Auf­lö­sung. Zwei Tage vorher war die Site der Orga­ni­sa­tion mit Sitz in St. Peters­burg gesperrt worden, weil sie angeb­lich Inhalte der am 29. Juni als „uner­wünscht“ erklär­ten tsche­chi­schen NGO Spolec­nost Svobody Infor­mace ent­hielt. Team 29 hatte Rechts­bei­stand für Akti­vis­tin­nen und Oppo­si­tio­nel­len orga­ni­siert. Der Leiter der Orga­ni­sa­tion, Iwan Pawlow, arbei­tete als Anwalt für Alexei Nawalny. Pawlow steht derzeit unter Hausarrest.

15. Juli – Mit dem inves­ti­ga­ti­ven Online-Portal „Proekt Media“ wird erst­mals ein rus­si­sches Pres­se­or­gan Opfer des „unerwünscht“-Gesetzes. Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft erklärt die US-Orga­ni­sa­tion Project Media, Inc., die als Her­aus­ge­ber fun­giert, zur uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tion. Gleich­zei­tig werden fünf „Proekt“-Journalistinnen und Jour­na­lis­ten auf zu aus­län­di­schen Agenten erklärt, dar­un­ter Chef­re­dak­teur Roman Badanin. „Proekt“ hatte unter anderem im Novem­ber ent­hüllt, dass Wla­di­mir Putin eine unehe­li­che Tochter hat.

- Das Mos­kauer Insti­tut für Recht und Staats­tä­tig­keit wird zum „Aus­län­di­schen Agenten“ erklärt. Das Insti­tut gibt unter anderem ange­se­hene wis­sen­schaft­li­che Zeit­schrif­ten heraus.

2. Juli – Der Rektor der Wirt­schafts­hoch­schule Moskau (HSE), Jaros­law Kus­mi­now, tritt nach knapp 30 Jahren zurück. Unter Kus­mi­now hatte sich die HSE zu einer füh­ren­den libe­ra­len Insti­tu­tion Russ­lands ent­wi­ckelt. Medi­en­be­rich­ten zufolge war er es leid, ständig Kom­pro­misse mit der Regie­rung aus­zu­han­deln. Sein Nach­fol­ger Nikita Anisimow gilt als unbe­schrie­be­nes Blatt. An der HSE sudiert auch ein Groß­teil der Redak­tion des Stu­den­ten­ma­ga­zins „Doxa“, von denen vier Ange­hö­rige seit 14. April unter Haus­ar­rest stehen.

1. Juli – Prä­si­dent Putin unter­zeich­net ein Gesetz, wonach Inter­net­fir­men ab Januar 2022 einen Sitz in Russ­land haben müssen. Der Kreml erhofft sich davon offen­bar eine stär­kere Hand­habe gegen US-Netz­wer­ken, die sich bislang weigern, „ille­gale“ Inhalte wie Demons­tra­ti­ons­auf­rufe zu löschen.

30. Juni – Vier weitere NGOs werden für uner­wünscht erklärt – drei in Groß­bri­tan­nien sowie eine in Frank­reich. Die drei bri­ti­schen, dar­un­ter die Kho­dor­kovsky Foun­da­tion und der Oxford Russia Fund, wurden von dem in London leben­den Geschäfts­mann Michail Cho­dor­kow­ski gegründet.

29. Juni – Die tsche­chi­sche Orga­ni­sa­tion „Spolec­nost Svobody Infor­mace“ wird zur uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tion erklärt. Hin­ter­grund ist offen­bar, dass dies der Gene­ral­staats­an­walt­schaft ermög­licht, gegen die St. Peters­bur­ger Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Team 29 vor­zu­ge­hen (s. 18. Juli).

25. Juni – Der pro­mi­nente Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ker Ilja Jaschin wird von der Wahl zur Mos­kauer Stadt­duma aus­ge­schlos­sen, weil er Nawalny unter­stützt hatte. Die Wahl in Moskau findet par­al­lel zur den Par­la­ments­wah­len am 19. Sep­tem­ber statt.

21. Juni – Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft erklärt das ame­ri­ka­ni­sche Bard College zur „uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tion“. Die Hoch­schule im US-Staat New York ist die erste Bil­dungs­ein­rich­tung, die von diesem Bann betrof­fen ist. In Russ­land hatte Bard mit der Uni­ver­si­tät St Peters­burg kooperiert.

16. Juni – Die „Pussy Riot“ Akti­vis­tin Vero­nika Nikul­schina wird fest­ge­nom­men und wegen „Nicht­be­fol­gens poli­zei­li­cher Wei­sun­gen“ zu 15 Tagen Arrest ver­ur­teilt. Nachdem sie einen zweiten gleich langen Arrest abge­ses­sen hat, ver­lässt Nikul­schina am 18. Juli das Land. Andere Akti­vis­tin­nen, dar­un­ter Maria Aljochina, werden eben­falls fest­ge­nom­men, angeb­lich weil sie Pro­teste planten.

14. Juni – Ljubow Sobol, Nawal­nys pro­mi­nen­teste Mit­ar­bei­te­rin, erklärt ihren Ver­zicht auf eine Duma-Kandidatur.

9. Juni – Das Mos­kauer Stadt­ge­richt erklärt Alexei Nawal­nys Anti-Kor­rup­ti­ons­stif­tung, seine Bür­ger­rechts­stif­tung sowie seine Wahl­kampf­bü­ros zu „extre­mis­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen“, eine der schwers­ten Sank­tio­nen, die das rus­si­sche Recht kennt. Jeg­li­che Arbeit muss sofort ein­ge­stellt werden, bei Zuwi­der­hand­lung droht sofort Haft­strafe. Dank des Geset­zes vom 4. Juni ver­lie­ren somit nicht nur alle Nawalny-Mit­ar­bei­ter sondern auch zehn­tau­sende Russen, die in der Ver­gan­gen­heit Geld für ihn gespen­det haben, ihr pas­si­ves Wahl­recht – sie dürfen nur noch wählen, aber nicht mehr kandidieren.

6. Juni – Der Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ker Dmitry Gudkow teilt mit, dass er das Land ver­las­sen hat. Am 1. Juni war er wegen eines Straf­ver­fah­rens wegen aus­ste­hen­der Miet­zah­lun­gen vor­über­ge­hend fest­ge­nom­men worden. Gudkow bezeich­net das Ver­fah­ren als poli­tisch motiviert.

4. Juni – An Nawal­nys 45. Geburts­tag unter­zeich­net Prä­si­dent Putin ein Gesetz, wonach Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten mit jeg­li­chen Ver­bin­dun­gen zu „extre­mis­ti­schen Orga­ni­sa­tio­nen“ die Teil­nahme an Wahlen ver­bo­ten ist. Das Gesetz zielt klar auf Nawal­nys Orga­ni­sa­tio­nen, gegen die ein Extre­mis­mus-Ver­fah­ren läuft.

3. Juni – Das online-Portal VTimes erklärt seine Schlie­ßung, weil nach der Listung als „aus­län­di­scher Agent“ die Wer­be­in­nah­men weg­ge­bro­chen seien.

27. Mai – Die von Michail Cho­dor­kow­ski ins Leben geru­fene Bewe­gung „Offenes Russ­land“ erklärt ihre Auf­lö­sung, um ihre Mit­ar­bei­ter vor Straf­ver­fol­gung zu schüt­zen. Vier Tage später, am 31. Mai, wird Ihr ehe­ma­li­ger Vor­sit­zen­der Andrei Piwo­wa­row am Flug­ha­fen von St. Peters­burg fest­ge­nom­men – kurz bevor sein Flug­zeug abheben sollte. Die Behör­den gehen seit Jahren gegen Offenes Russ­land vor und erklär­ten 2017 die bri­ti­sche Orga­ni­sa­tion glei­chen Namens für „uner­wünscht“.

26. Mai – Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft erklärt das Zentrum Libe­rale Moderne, den Deutsch-Rus­si­schen Aus­tausch sowie das „Forum rus­sisch­spra­chi­ger Euro­päer“ zu „uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tio­nen“. Am 2. Juni landen alle drei auf der Liste des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums. Am 13. April hatten sich Duma-Abge­ord­nete beschwert, dass deut­sche NGOs sich in innere Ange­le­gen­hei­ten Russ­lands ein­misch­ten. LibMod ver­ur­teilt die Listung als „Akt poli­ti­scher Willkür“, der darauf zielt, die Zusam­men­ar­beit mit rus­si­schen Part­nern zu kappen. Als Kon­se­quenz setzt der „Peters­bur­ger Dialog“ seine Arbeit bis auf Wei­te­res aus.

17. Mai – Die Zen­sur­be­hörde Ros­kom­n­ad­sor erklärt, Twitter vorerst nicht zu blo­ckie­ren, da der US-Dienst mehr als 90 Prozent der „ille­ga­len Inhalte“ gelöscht habe. Die seit 10. März bestehende Dros­se­lung für Mobil­nut­zer bleibt aber bestehen.

14. Mai – Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt das Online-Portal „VTimes“ zum „aus­län­di­schen Agenten“. Das Portal war erst im Sommer 2020 als Reak­tion auf die Gleich­schal­tung der ange­se­he­nen Finanz­zei­tung Vedo­mo­sti gegrün­det worden. Knapp drei Wochen später (3. Juni) gibt Vtimes seine Schlie­ßung bekannt.

30. April – Der Sicher­heits­ap­pa­rat jetzt auch gegen die Anwälte vor. Nawal­nys Ver­tei­di­ger Iwan Pawlow wird in Moskau fest­ge­nom­men. Pawlow wird vor­ge­wor­fen, Ein­zel­hei­ten des Ver­fah­rens gegen den wegen Lan­des­ver­rats inhaf­tier­ten frü­he­ren Jour­na­lis­ten Iwan Safro­now öffent­lich gemacht zu haben. Seine St. Peters­bur­ger Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion Team 29 wird am 18. Juli Opfer des Geset­zes zu „uner­wünsch­ten Organisationen“.

26. April – Die Mos­kauer Staats­an­walt­schaft ver­bie­tet die Tätig­keit von Nawal­nys Wahl­kampf­stä­ben in ganz Russ­land. Einen Tag später wird die Arbeit seiner Anti­kor­rup­ti­ons­or­ga­ni­sa­tion (FBK) ein­ge­schränkt.

23. April – Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium erklärt das Online-Portal „Meduza“ zum „aus­län­di­schen Agenten“. Das Portal mit Sitz in Lett­land war 2014 von Jour­na­lis­ten der Nach­rich­ten­web­site lenta.ru nach deren Gleich­schal­tung gegrün­det worden.

16. April – Der Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ker Wla­di­mir Milow, der Nawalny unter­stützt, erklärt dass er Russ­land aus Sicher­heits­grün­den ver­las­sen musste und sich in Litauen nie­der­ge­las­sen hat.

14. April – Die Redak­tion des Mos­kauer Stu­den­ten­ma­ga­zins „Doxa“ wird von der Polizei durch­sucht. Vier Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter werden unter Haus­ar­rest gestellt, weil sie Min­der­jäh­rige zur Teil­nahme an Pro­tes­ten auf­ge­ru­fen hätten. Zudem wird ihnen jeg­li­che jour­na­lis­ti­sche Tätig­keit unter­sagt.

13. April – Der Duma-Aus­schuss zur „Unter­su­chung aus­län­di­scher Ein­mi­schun­gen in innere Ange­le­gen­hei­ten“ beschwert sich beim deut­schen Bot­schaf­ter Geza von Geyr über die „destruk­tive Arbeit“ meh­re­rer deut­scher NGOs, dar­un­ter das Zentrum Libe­rale Moderne. Drei von ihnen werden am 26. Mai für „uner­wünscht“ erklärt.

9. April – Poli­zis­ten durch­su­chen die Redak­tion der inves­ti­ga­tiv-Website iStories.media sowie die Wohnung von iSto­ries-Chef­re­dak­teur Roman Anin. Hin­ter­grund ist offen­bar ein Artikel über die Frau des mäch­ti­gen Rosneft-Chefs Igor Set­schin, den Anin 2016 für die „Nowaja Gaseta“ geschrie­ben hatte.

31. März  – Nawalny kündigt einen Hun­ger­streik an. Zuvor hatten seine Anwälte Sorge um seinen Gesund­heits­zu­stand ver­brei­te­ten. Nach 24 Tagen bricht der Oppo­si­ti­ons­füh­rer den Hun­ger­streik „auf Rat seiner Ärzte“ ab, sagt aber, dass er viel erreicht habe. Am 7. Juni wird bekannt, dass Nawalny aus einem Gefäng­nis­kran­ken­haus wieder in ein Straf­la­ger verlegt wurde.

15. März – Es wird bekannt, das Nawalny in ein Straf­la­ger im Gebiet Wla­di­mir, rund 100 Kilo­me­ter östlich von Moskau, verlegt worden ist. Das Lager mit der Bezeich­nung IK‑2 sei ein regel­rech­tes Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger, schreibt er.

13. März – In Moskau wird ein Treffen von Kom­mu­nal­po­li­ti­kern mit knapp 200 Teil­neh­mern gewalt­sam von der Polizei auf­ge­löst. Die Poli­zis­ten erklä­ren zuerst, dass die Ver­an­stal­tung von einer uner­wünsch­ten Orga­ni­sa­tion orga­ni­siert sei, später heißt es dann, dass Hygie­ne­auf­la­gen miss­ach­tet worden seien.

10. März – Russ­land dros­selt Twitter und setzt dem US-Netz­werk eine Frist bis 15. Mai, um „ille­gale“ Inhalte zu löschen. Es ist das erste Mal dass die Behör­den lan­des­weit gegen einen großen US-Online­dienst vor­ge­hen. Offi­zi­ell moniert die Zen­sur­be­hörde Kin­der­pro­no­gra­fie und selbst­mord­ge­fähr­dende Inhalte, Regie­rungs­be­hör­den haben aber auch kri­ti­siert, dass Twitter und andere Netz­werke zur Koor­di­nie­rung von Pro­tes­ten genutzt werden.

24. Februar – Amnesty Inter­na­tio­nal ent­zieht Nawalny den Status eine „gewalt­lo­sen poli­ti­schen Gefan­ge­nen“ (pri­soner of con­sci­ence), nachdem die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tion alte Aus­sa­gen des Kreml­kri­ti­kers neu bewer­tet hat. Die Ent­schei­dung, die als Pro­pa­gan­da­sieg des Kremls gilt, wird am 7. Mai zurück­ge­nom­men.

5. Februar – Der Antritts­be­such des neuen EU-Außen­be­auf­trag­ten Josep Borrell in Moskau endet mit einem Eklat, als Außen­mi­nis­ter Lawrow der EU Unzu­ver­läs­sig­keit vor­wirft. Russ­land kündigt im Anschluss die Aus­wei­sung euro­päi­scher Diplo­ma­ten an, weil sie die Pro­teste zur Unter­stüt­zung Nawal­nys beob­ach­tet hatten.

2. Februar – Nawalny wird in Moskau zu drei­ein­halb Jahren Haft ver­ur­teilt – weil er gegen Bewäh­rungs­auf­la­gen ver­sto­ßen haben soll, als er wegen seiner Ver­gif­tung in Deutsch­land behan­delt wurde. Das Straf­maß wird am 20. Februar auf zwei­ein­halb Jahre redu­ziert. An den lan­des­wei­ten Pro­tes­ten gegen seine Fest­nahme haben in den Tagen zuvor ins­ge­samt 90,000 Men­schen teil­ge­nom­men, knapp 10,000 wurden fest­ge­nom­men. Die Pro­teste werden offen­bar von dem am 19. Januar ver­öf­fent­lich­ten „Palast“-Video ent­schei­dend befeuert.

23. Januar – Bei einer pro-Nawalny-Demons­tra­tion in Moskau werden einige seiner füh­ren­den Mit­ar­bei­ter wegen „Miss­ach­tung der Hygie­ne­re­geln“ fest­ge­nom­men. Später werden 10 Akti­vis­tin­nen und Akti­vis­ten in einem so genann­ten Hygie­never­fah­ren angeklagt.

19. Januar – Nawal­nys Team ver­öf­fent­licht sein großes Ent­hül­lungs­vi­deo über „Putins Palast“. Auf YouTube erzielt der knapp zwei­stün­dige Beitrag binnen weniger Wochen noch nie dage­we­sene 100 Mil­lio­nen Aufrufe. Ende Juli sind es knapp 118 Mil­lio­nen. In den fol­gen­den Tagen kommt es zu spon­ta­nen Groß­de­mons­tra­tio­nen im ganzen Land.

17. Januar – Oppo­si­ti­ons­füh­rer Alexej Nawalny kehrt nach Russ­land zurück, nachdem er sich knapp fünf Monate lang in Deutsch­land von einer lebens­be­droh­li­chen Ver­gif­tung erholt hatte, die ihm rus­si­sche Geheim­dienst­of­fi­ziere mit dem Ner­ven­gift Nowit­schok zuge­fügt hatten. Er wird noch am Mos­kauer Flug­ha­fen fest­ge­nom­men. Offi­zi­el­ler Grund: Nawalny soll gegen Bewäh­rungs­auf­la­gen ver­sto­ßen haben.

Textende


Spenden mit Bankeinzug

Spenden mit PayPal


Wir sind als gemein­nüt­zig aner­kannt, ent­spre­chend sind Spenden steu­er­lich absetz­bar. Für eine Spen­den­be­schei­ni­gung (nötig bei einem Betrag über 200 EUR), senden Sie Ihre Adress­da­ten bitte an finanzen@libmod.de

Ver­wandte Themen

News­let­ter


Mit unseren Daten­schutz­be­stim­mun­gen erklä­ren Sie sich einverstanden.