Putins Russ­land nach der Ver­fas­sungs­re­form – die Sicht aus Kyjiw

Bild: Rus­si­sche Sol­da­ten 2014 auf der Krim © Shutterstock

Rus­si­sche Sol­da­ten ohne Hoheits­ab­zei­chen 2014 auf der Krim. Seit Putins Ver­fas­sungs­än­de­run­gen befürch­ten Russ­lands Nach­barn dass mili­tä­ri­sche Inter­ven­tio­nen wie die ille­gale Anne­xion der ukrai­ni­schen Schwarz­meer­halb­in­sel in Zukunft häu­fi­ger werden.

Die der­zei­ti­gen innen­po­li­ti­schen Ver­än­de­run­gen in Russ­land und die von Wla­di­mir Putin im Januar 2020 initi­ierte Ver­fas­sungs­re­form haben weit­rei­chende Kon­se­quen­zen nicht nur für die rus­si­sche Bevöl­ke­rung. Sie haben auch Aus­wir­kun­gen auf Moskaus Außen­po­li­tik, vor allem gegen­über der Ukraine und anderen post­so­wje­ti­schen Ländern. In jüngs­ter Zeit haben sie ange­sichts der dra­ma­ti­schen Ver­än­de­run­gen in Belarus eine zusätz­li­che Dimen­sion erhal­ten. Ver­schie­dene neue Bestim­mun­gen der rus­si­schen Ver­fas­sung könnten mili­tä­ri­sche oder hybride Vor­ge­hen Moskaus gegen pro­west­li­che Ten­den­zen nicht nur in Kyjiw, Chi­si­nau und Tiflis, sondern jetzt auch in Minsk rechtfertigen.

Von Wolo­dymyr Iwanov, Pawlo Klimkin und Andreas Umland

 

Darüber hinaus geht die rus­si­sche Ver­fas­sungs­än­de­rung mit wach­sen­den sozio­öko­no­mi­schen Pro­ble­men in Russ­land einher. Die rus­si­sche Wirt­schaft war bereits vor dem Aus­bruch der Corona-Pan­de­mie in Ost­eu­ropa im März 2020 in eine Phase der Sta­gna­tion ein­ge­tre­ten. Die CoVid-Kala­mi­tä­ten haben ledig­lich eine Reihe bereits bestehen­der rus­si­scher Struk­tur­pro­bleme beschleu­nigt und ver­schärft. Das Russ­land von Mitte 2020 unter­schei­det sich bereits heute deut­lich von dem von Anfang 2020 und könnte sich bis Ende des Jahres weiter ver­än­dern. Was bedeu­tet Russ­lands fort­schrei­ten­der Wandel für die Ukraine wie auch für andere post­so­wje­ti­sche Repu­bli­ken ein­schließ­lich Belarus?

Der Hin­ter­grund

Im Frühjahr/​Sommer 2014 erlaubte die rasche mili­tä­ri­sche Beset­zung der Krim und von Teilen des ukrai­ni­schen Donez-Beckens (Donbas) dem Kreml, die emo­tio­nale Tem­pe­ra­tur in Russ­land vor­über­ge­hend zu ver­än­dern. Als Putin im März 2014 infolge der Kri­m­an­ne­xion einen steilen Anstieg seiner Popu­la­ri­tät erlebte, traten die sozio­öko­no­mi­schen Pro­bleme Russ­lands, dar­un­ter die fort­ge­setzte Abhän­gig­keit von Roh­stoff­ex­por­ten und die gras­sie­rende Kor­rup­tion, vor­über­ge­hend in den Hin­ter­grund. Dieser Effekt wurde auch durch die damals noch hohen Ener­gie­preise begünstigt.

Ein Jahr später, im Mai 2015, bekräf­tigte die pompöse Feier des 70. Jah­res­ta­ges des sowje­ti­schen Sieges im Zweiten Welt­krieg den Diskurs des Putin-Regimes, dass Russ­land stark ist und am Ende immer gewin­nen wird. Die Mytho­lo­gie der rus­si­schen Unbe­sieg­bar­keit begüns­tigte die Ver­brei­tung einer Fes­tungs­men­ta­li­tät unter vielen ein­fa­chen Russen. Die west­li­che Ableh­nung von Moskaus Anspruch auf Son­der­rechte im post­so­wje­ti­schen Raum seit 2014 wurde vom Kreml dazu benutzt zu behaup­ten, das Land sei von Feinden umgeben, welche auf rus­si­sches Ter­ri­to­rium schielen.

Das zuneh­mend selbst­be­wusste Ver­hal­ten von Putin & Co. wurde durch die Tat­sa­che erleich­tert, dass die west­li­chen Sank­tio­nen, die 2014 gegen Russ­land ver­hängt wurden, moderat aus­fie­len. Die ver­schie­de­nen Beschrän­kun­gen, die seit nunmehr sechs Jahren in Kraft sind, betra­fen nur einen engen Kreis von Ein­zel­per­so­nen und Wirt­schafts­ak­ti­vi­tä­ten. Die Sank­tio­nen waren so kon­zi­piert, dass sie lang­fris­tig Wirkung zeigen und daher nur all­mäh­lich wirksam wurden. Einige von ihnen beschrän­ken seit 2014 den Verkauf aus­ge­such­ter För­der­tech­no­lo­gien an Russ­land, welche seither aller­dings durch den Ener­gie­preis­ab­fall an prak­ti­scher Rele­vanz ver­lo­ren haben.

Trotz ihrer bislang wenig beein­dru­cken­den Bilanz war die Sank­ti­ons­po­li­tik der EU und USA seit 2014 für den Westen ein großer Schritt nach vorn. Brüssel und Washing­ton wie­der­hol­ten nicht den Fehler, den sie nach dem rus­sisch-geor­gi­schen Krieg von 2008 gemacht hatten. Anders als nach dem Ein­marsch Russ­lands in Geor­gien, began­nen die EU und USA nach der Anne­xion der Krim und Beset­zung des öst­li­chen Donbas durch Russ­land nicht mit einer raschen Wie­der­her­stel­lung der Bezie­hun­gen zu Russ­land nachdem die Inten­si­tät des Kon­flikts etwas nach­ließ. Obwohl die ver­häng­ten Sank­tio­nen nur begrenzte Reich­weite haben, funk­tio­nie­ren sie im Kontext von Russ­lands inef­fek­ti­vem Wirt­schafts­mo­dell, das weit­ge­hend auf dem Ener­gie­ex­port basiert. Der rus­si­sche Haus­halt besteht zu etwa 40 Prozent aus Ein­nah­men aus Öl- und Gasverkäufen.

Die Wirt­schaft vor der Pandemie

Wirt­schaft­li­che Pro­bleme bestan­den für die Rus­si­sche Föde­ra­tion schon vor Beginn der Corona-Krise. Zwi­schen der Großen Rezes­sion 2008 und dem  Jahr 2019 hatte das Land de facto Sta­gna­tion erlebt, mit einer durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Wachs­tums­rate von 1,1 Prozent in den wich­tigs­ten Wirt­schafts­sek­to­ren. Ende 2019 lagen zum Bei­spiel die Inves­ti­tio­nen um 7,1 Prozent unter ihrem Höchst­stand von 2013. Die realen Kon­sum­aus­ga­ben lagen 6,6 Prozent unter dem Höchst­stand von 2014 und die Käufe im Ein­zel­han­del 8,8 Prozent unter dem Höchst­stand von 2014. Diese und ähn­li­che Ent­wick­lun­gen führten zu schwin­den­dem Ver­trauen aus­län­di­scher Inves­to­ren in Russ­land. So sank bei­spiels­weise zwi­schen April und Dezem­ber 2018 der Anteil aus­län­di­scher Inhaber rus­si­scher Staats­an­lei­hen von 34,5 auf 24,4 Prozent.

Die stra­te­gi­schen Ziele für die weitere Ent­wick­lung des Landes, wie sie in Putins „Exe­ku­tiv­erlass zu den natio­na­len Zielen und stra­te­gi­schen Aus­rich­tun­gen der Rus­si­schen Föde­ra­tion bis 2024“ vom Mai 2018 defi­niert worden waren, schie­nen bereits vor Beginn der Pan­de­mie in Russ­land im Früh­jahr 2020 uner­reich­bar. Zu den Zielen, die laut Putin bis zu den nächs­ten regu­lä­ren Prä­si­dent­schafts­wah­len im Jahr 2024 erreicht werden sollen, gehören unter anderem ein nach­hal­ti­ges Bevölkerungs‑, Renten- und Lohn­wachs­tum, die Erhö­hung der Lebens­er­war­tung auf 78 Jahre, die Hal­bie­rung der Armut, die Ver­bes­se­rung der Wohn­ver­hält­nisse für min­des­tens 5 Mil­lio­nen Haus­halte jähr­lich, die Erhö­hung der Zahl der Orga­ni­sa­tio­nen, die sich mit tech­no­lo­gi­scher Inno­va­tion befas­sen, auf 50 Prozent ihrer Gesamt­zahl und die Plat­zie­rung Russ­lands unter den fünf größten Volkswirtschaften.

In einer Demo­kra­tie hätten die Wähler einfach die Regie­rung gewech­selt, die solche Ziele zunächst ver­kün­det, sich aber dann nicht einmal annä­hernd in deren Rich­tung bewegt. Doch das ist in Russ­land nicht möglich. Die Ren­ten­re­form vom Juni 2018 und die Anhe­bung des Ren­ten­al­ters für Männer auf 65 und für Frauen auf 63 Jahre hatten zu groß ange­leg­ten Pro­tes­ten geführt. Im Jahr 2019 hatte die Zahl grö­ße­rer Pro­teste bereits die Drei­hun­dert­marke über­schrit­ten. Die Zahl der Russen, die bereit waren, Putin mit „wich­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten“ zu betrauen, fiel laut Umfra­gen auf 34 Prozent.

Von der halben zur voll­stän­di­gen Autokratie

Vor diesem Hin­ter­grund beschloss Putin während des Jahres 2019 einen „Reset“ des poli­ti­schen Systems. Im Sommer 2019 sprach der Spre­cher der Staats­duma, d.h. des Unter­hau­ses des rus­si­schen Par­la­ments, und Putins enger Mit­ar­bei­ter Wjat­sches­law Wolodin in einem Artikel mit dem Titel „Die leben­dige Ver­fas­sung der Ent­wick­lung“ erst­mals die Frage einer Ver­fas­sungs­re­form an. Wolodin schlug Ände­run­gen an der rus­si­schen Ver­fas­sung vor, die ein – wie er es nannte – „Ungleich­ge­wicht“ zwi­schen der Legis­la­tive und Exe­ku­tive kor­ri­gie­ren sollten. Die kürz­lich ver­ab­schie­de­ten Ver­fas­sungs­än­de­run­gen haben jedoch nicht die Legis­la­tive gestärkt, sondern die ohnehin schon hohe Macht der Exe­ku­tive weiter aus­ge­baut. Die daraus resul­tie­rende Ver­fas­sungs­re­form hat nun die frühere Halb­au­to­kra­tie durch ein neues, expli­zit auto­ri­tä­res Regime ersetzt, das sich durch eine noch stren­gere Kon­trolle des Prä­si­den­ten über die Büro­kra­tie, Zivil­ge­sell­schaft und Kom­mu­nen auszeichnet.

Die rus­si­sche Volks­ab­stim­mung über die neue Ver­fas­sung am 1. Juli 2020 war kein Refe­ren­dum, sondern ein Ver­trau­ens­vo­tum für Putin und ein Treue­test für die Eliten. Die Pro­zent­zahl von 78%, die die Ver­fas­sungs­re­form befür­wor­ten sollten, war im Vorfeld fest­ge­legt worden. Sie wurde absicht­lich hoch ange­setzt, um eine Betei­li­gung mög­lichst vieler regio­na­ler Behör­den an Wahl­ma­ni­pu­la­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Das Regime dis­zi­pli­niert seine eigenen Bediens­te­ten. Die neue Ver­fas­sung ermög­licht eine Säu­be­rung der Eliten von solchen Ver­ir­run­gen wie Dop­pel­staats­bür­ger­schaf­ten, Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gun­gen und Pri­vat­ver­mö­gen in anderen Ländern. Kan­di­da­ten für das Amt des Prä­si­den­ten der Rus­si­schen Föde­ra­tion müssen zuvor 25 Jahre unun­ter­bro­chen in Russ­land gelebt haben – eine neue Regel, die Per­so­nen mit west­li­cher Aus­bil­dung oder Berufs­er­fah­rung von der Politik fern­hal­ten soll.

Das rekon­fi­gu­rierte Putin-Regime ver­sucht, mit einer streng kon­trol­lier­ten Büro­kra­tie, ver­staat­lich­tem Inter­net und impe­ria­ler Geschichts­my­tho­lo­gie eine neue sozio­po­li­ti­sche Rea­li­tät zu kre­ieren. Die Exe­ku­tive hat nun de facto die Mög­lich­keit, gegen jedes vom Par­la­ment ver­ab­schie­dete Gesetz ein Veto ein­zu­le­gen, indem sie es per Ent­schei­dung des vom Prä­si­den­ten kon­trol­lier­ten Ver­fas­sungs­ge­richts für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Infolge dieser und ähn­li­cher neuer Regeln ist die Macht des Prä­si­den­ten Russ­lands nun fern jeder Kon­trolle und Balance.

Aus­wir­kun­gen auf die post­so­wje­ti­sche Welt

Die Ver­fas­sungs­re­form und Neu­ord­nung von Putins System hat auch gra­vie­rende Aus­wir­kun­gen auf die Außen­be­zie­hun­gen Moskaus und vor allem auf den rus­sisch-ukrai­ni­schen Kon­flikt. Zu befürch­ten ist, dass die neuen Befug­nisse des rus­si­schen Prä­si­den­ten dem­nächst für Belarus fatal werden könnten. So ist nunmehr aus­drück­lich ein Vorrang der aktu­el­len innen­po­li­ti­schen Inter­es­sen Moskaus vor den Ver­pflich­tun­gen, die sich aus der Mit­glied­schaft Russ­lands in inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen ergeben, im neuen Artikel 79 der Ver­fas­sung ver­an­kert. Dort steht: „Ent­schei­dun­gen zwi­schen­staat­li­cher Organe, die auf der Grund­lage der Bestim­mun­gen inter­na­tio­na­ler Ver­träge der Rus­si­schen Föde­ra­tion in ihrer eigenen Aus­le­gung ange­nom­men wurden und die der Ver­fas­sung der Rus­si­schen Föde­ra­tion wider­spre­chen, unter­lie­gen in der Rus­si­schen Föde­ra­tion nicht der Voll­stre­ckung.“ Diese neue Bestim­mung steht in offen­kun­di­gem Wider­spruch zum älteren und ver­blei­ben­den Artikel 15 der Grund­la­gen der Ver­fas­sung der Rus­si­schen Föde­ra­tion: „Wenn ein völ­ker­recht­li­cher Vertrag oder eine Ver­ein­ba­rung der Rus­si­schen Föde­ra­tion andere als die im Gesetz vor­ge­se­he­nen Regeln fest­legt, gelten die Regeln der völ­ker­recht­li­chen Vereinbarung.”

Artikel 69 der neuen Ver­fas­sung besagt: „Die Rus­si­sche Föde­ra­tion unter­stützt im Ausland lebende Lands­leute bei der Aus­übung ihrer Rechte, Gewähr­leis­tung des Schut­zes ihrer Inter­es­sen und Bewah­rung der gesamt­rus­si­schen kul­tu­rel­len Iden­ti­tät.“ Diese neue Bestim­mung schafft nicht nur eine expli­zite ver­fas­sungs­recht­li­che Grund­lage für die Ein­mi­schung Moskaus im Ausland unter dem Vorwand einer huma­ni­tä­ren Inter­ven­tion. Sie instal­liert auch einen Rahmen für die globale För­de­rung der berüch­tig­ten „Rus­si­schen Welt“ inner­halb einer breit defi­nier­ten „all­rus­si­schen kul­tu­rel­len Iden­ti­tät“. Mit dieser For­mu­lie­rung kann nicht nur auf eth­ni­sche Russen im Ausland Bezug genom­men werden, sondern auch auf andere Men­schen, die der rus­si­schen Kultur zuge­ord­net werden und daher der „Unter­stüt­zung“ des Kremls bedürfen.

Für die Ukraine, aber auch für Moldau, Geor­gien und andere post­so­wje­ti­sche Staaten sind neue Bestim­mun­gen der rus­si­schen Ver­fas­sung wie die genann­ten vor dem Hin­ter­grund einer zuneh­men­den „Pass­port­i­sie­rung“ ihrer besetz­ten Gebiete und teil­weise auch ihrer all­ge­mei­nen Bevöl­ke­rung beson­ders besorg­nis­er­re­gend. Moskau gibt immer frei­zü­gi­ger rus­si­sche Pässe an Bürger post­so­wje­ti­scher Repu­bli­ken aus und erwirbt damit „Lands­leute“, die nun seiner ver­fas­sungs­mä­ßig fest­ge­leg­ten Für­sorge bedür­fen. Der Kreml kann noch ein­fa­cher als früher, aktive aus­län­di­sche Ein­mi­schung im Namen seiner neu­ge­tauf­ten rus­si­schen Bürger im Ausland recht­fer­ti­gen. Mili­tä­ri­sche Aggres­sion, ter­ri­to­riale Aus­deh­nung und andere Inter­ven­tio­nen können so dar­ge­stellt werden, als ergäben sie sich objek­tiv aus ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ver­pflich­tun­gen. Mög­li­cher­weise könnten die neuen per Ver­fas­sung erteil­ten Auf­ga­ben des rus­si­schen Staates gar für mili­tä­ri­sche oder hybride Inter­ven­tio­nen in NATO-Staaten, wie den bal­ti­schen Repu­bli­ken mit ihren rus­sisch­spra­chi­gen Min­der­hei­ten, rele­vant werden.

Für die Ukraine ist schließ­lich Artikel 67 der neuen Ver­fas­sun­gen Russ­lands von beson­de­rem Inter­esse. Er besagt: „Die Rus­si­sche Föde­ra­tion gewähr­leis­tet den Schutz ihrer Sou­ve­rä­ni­tät und ter­ri­to­ria­len Inte­gri­tät. Hand­lun­gen (mit Aus­nahme der Abgren­zung, Demar­ka­tion und Re-Demar­ka­tion der Staats­grenze der Rus­si­schen Föde­ra­tion zu den Nach­bar­staa­ten), die darauf abzie­len, einen Teil des Ter­ri­to­ri­ums der Rus­si­schen Föde­ra­tion abzu­spal­ten, sowie Auf­for­de­run­gen zu solchen Hand­lun­gen sind nicht zuläs­sig. “ Diese schein­bar unschul­dige Bestim­mung ist inso­fern brisant, als die Repu­blik Krim und die Stadt Sewas­to­pol in der rus­si­schen Ver­fas­sung aus­drück­lich als Teile Russ­lands erwähnt werden. Die­sel­ben Gebiete werden natür­lich auch in der ukrai­ni­schen Ver­fas­sung als Teile der Ukraine erwähnt.

Schluss­fol­ge­run­gen

Die neue rus­si­sche Ver­fas­sung ist – ins­be­son­dere im Lichte der zuneh­men­den wirt­schaft­li­chen Fra­gi­li­tät des Landes – eine besorg­nis­er­re­gende Ent­wick­lung für Länder wie die Ukraine, Geor­gien oder Belarus. Putins Regime ist sowohl nach dem Text als auch bezüg­lich der poli­ti­schen Aus­wir­kun­gen des neuen rus­si­schen Grund­ge­set­zes noch auto­ri­tä­rer und revi­sio­nis­ti­scher gewor­den. Zwar hofft nicht nur die Bevöl­ke­rung der Ukraine auf einen bal­di­gen per­so­nel­len Wechsel im Kreml. Doch Kyjiw kann nicht von einem künf­ti­gen posi­ti­ven poli­ti­schen Sze­na­rio in Moskau ausgehen.

Ukrai­ner, Geor­gier, Mol­dauer, Bela­rus­sen und andere ehemals sowje­ti­sche Natio­nen sehen sich vorerst einem stärker kon­so­li­dier­ten auto­ri­tä­ren Regime in Moskau gegen­über, das die letzten Spuren demo­kra­ti­scher Kon­trolle besei­tigt und den recht­li­chen Kor­ri­dor für aus­län­di­sches Aben­teu­er­tum erwei­tert hat. Gleich­zei­tig ist das Regime Putins immer offen­sicht­li­cher unfähig, seinen impli­zi­ten sozio­öko­no­mi­schen Vertrag mit der rus­si­schen Gesell­schaft und sowie jene expli­zi­ten Ziele zu erfül­len, die der rus­si­sche Prä­si­dent in seinem Exe­ku­tiv­erlass 2018 fest­ge­legt hat. Unter diesen Bedin­gun­gen sollten sich vor allem Kyjiw, aber auch Tiflis, Chi­si­nau und Minsk auf die Mög­lich­keit neuer Eska­la­tio­nen vor­be­rei­ten, die darauf abzie­len, die rus­si­schen Öffent­lich­keit von inter­nen sozio­öko­no­mi­schen Fragen abzu­len­ken. Auch west­li­che Länder sollten sich auf mög­li­che zusätz­li­che geo­po­li­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen im post­so­wje­ti­schen Raum ein­stel­len. Obwohl Putins Regime schein­bar bereits in eine Phase der Agonie ein­ge­tre­ten ist, könnten seine letzten Kon­vul­sio­nen für die Ukraine und gesamte Welt höchst gefähr­lich werden.

 

Wolo­dymyr Iwanow ist wis­sen­schaft­li­cher Refe­rent beim Prä­si­dium der Natio­na­len Aka­de­mie der Wis­sen­schaf­ten der Ukraine. Seit 2020 ist er Mit­ar­bei­ter des Pro­gramms für euro­päi­sche, regio­nale und rus­si­sche Studien am Ukrai­ni­schen Insti­tut für die Zukunft Kyjiw.

Pawlo Klimkin war unter anderem ukrai­ni­scher Bot­schaf­ter in Berlin 2012–2014 sowie Außen­mi­nis­ter der Ukraine 2014–2019. Seit 2020 ist er Leiter des Pro­gramms für Europa‑, Regio­nal- und Russ­land­stu­dien am Ukrai­ni­schen Insti­tut für die Zukunft Kyjiw.

Andreas Umland ist Her­aus­ge­ber der Buch­reihe „Soviet and Post-Soviet Poli­tics and Society“ beim ibidem-Verlag Stutt­gart. Seit 2020 ist er Mit­ar­bei­ter des Ukrai­ni­schen Insti­tuts für die Zukunft Kyjiw und Schwe­di­schen Insti­tuts für Inter­na­tio­nale Ange­le­gen­hei­ten Stockholm.

 

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